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Sicherer Umgang mit dem elektrischen Handhubwagen

Sicherer Umgang mit dem elektrischen Handhubwagen



1. Zweck der Instruktion
Diese Instruktion dient der sicheren Bedienung des elektrischen Handhubwagens sowie der Vermeidung von Unfällen, Personen- und Sachschäden.

2. Rechtliche Grundlagen (Schweiz)
Arbeitsgesetz (ArG), Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), EKAS-Richtlinien sowie Vorgaben der SUVA. Der elektrische Handhubwagen darf nur von instruierten Mitarbeitenden benutzt werden.

3. Voraussetzungen für die Bedienung
• Instruktion erhalten
• Körperlich und geistig geeignet
• Kenntnis der Betriebsanleitung
• Tragen von Sicherheitsschuhen

4. Kontrolle vor Arbeitsbeginn
Sichtprüfung: Gabeln, Räder, keine Leckagen
Funktionsprüfung: Bremsen, Hub-/Senkfunktion, Lenkung, Not-Aus, Batterie

5. Sicheres Arbeiten
• Last gleichmässig aufnehmen
• Tragfähigkeit einhalten
• Schrittgeschwindigkeit
• Abstand zu Personen halten
• Vorsicht bei Rampen, Engstellen und rutschigen Böden

6. Verbotenes Verhalten
• Personen transportieren
• Mit angehobener Last fahren
• Defekte Geräte benutzen
• Ablenkung (z. B. Handy)

7. Abstellen und Laden
• Gerät eben abstellen
• Gabeln absenken
• Not-Aus betätigen
• Nur zugelassene Ladegeräte verwenden

8. Verhalten bei Unfällen
• Gerät stoppen
• Unfallstelle sichern
• Vorgesetzte informieren
• Erste Hilfe leisten
• Unfallmeldung gemäss Betrieb / SUVA


Verantwortlich Thomas Schütz
Zuletzt aktualisiert 02.02.2026
Zeitaufwand 45 Minuten
Mitglieder 3
  • Zweck der Instruktion
    • Elektrischen Handhubwagen
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