Sicherer Umgang mit dem elektrischen Handhubwagen
1. Zweck der Instruktion
Diese Instruktion dient der sicheren Bedienung des elektrischen Handhubwagens
sowie der Vermeidung von Unfällen, Personen- und Sachschäden.
2. Rechtliche Grundlagen (Schweiz)
Arbeitsgesetz (ArG), Verordnung über die Unfallverhütung (VUV),
EKAS-Richtlinien sowie Vorgaben der SUVA. Der elektrische Handhubwagen darf nur
von instruierten Mitarbeitenden benutzt werden.
3. Voraussetzungen für die Bedienung
• Instruktion erhalten
• Körperlich und geistig geeignet
• Kenntnis der Betriebsanleitung
• Tragen von Sicherheitsschuhen
4. Kontrolle vor Arbeitsbeginn
Sichtprüfung: Gabeln, Räder, keine Leckagen
Funktionsprüfung: Bremsen, Hub-/Senkfunktion, Lenkung, Not-Aus, Batterie
5. Sicheres Arbeiten
• Last gleichmässig aufnehmen
• Tragfähigkeit einhalten
• Schrittgeschwindigkeit
• Abstand zu Personen halten
• Vorsicht bei Rampen, Engstellen und rutschigen Böden
6. Verbotenes Verhalten
• Personen transportieren
• Mit angehobener Last fahren
• Defekte Geräte benutzen
• Ablenkung (z. B. Handy)
7. Abstellen und Laden
• Gerät eben abstellen
• Gabeln absenken
• Not-Aus betätigen
• Nur zugelassene Ladegeräte verwenden
8. Verhalten bei Unfällen
• Gerät stoppen
• Unfallstelle sichern
• Vorgesetzte informieren
• Erste Hilfe leisten
• Unfallmeldung gemäss Betrieb / SUVA
| Responsable | Thomas Schütz |
|---|---|
| Dernière mise à jour | 02. 02. 2026 |
| Temps d'achèvement | 45 minutes |
| Membres | 3 |